Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Wer denkt schon gerne an Krankheit und Tod

Gerade an Allerheiligen werden wir vermehrt mit dem Thema „Tod“ konfrontiert. Die meisten Menschen, die ich kenne, wollen ihr Leben bis zuletzt möglichst selbstbestimmt gestalten. Interessanter Weise haben viele davon aber weder eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung oder gar ein Testament.

Handlungsbedarf

Viele sind der irrigen Meinung, dass etwa der Ehe- oder Lebenspartner nötigenfalls den anderen einfach so vertreten kann, egal ob gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden oder Ärzten im Krankenhaus. Was bei Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern möglich und erforderlich ist, geht hier nicht so einfach. Jeder Erwachsene ist üblicherweise für sich selbst verantwortlich und Handeln für einen anderen ist bis auf wenige Ausnahmen nur mittels Vollmacht möglich und rechtswirksam. Daher ist es ratsam, für solche Fälle rechtzeitig Vorbereitungen zu treffen, in denen der eigene Wille nicht ohne weiteres geäußert werden kann. Und das kann jeden treffen, der etwa plötzlich und unerwartet von einem schweren Unfall überrascht wird – vielleicht nur übergangsweise oder auch dauerhaft.

Umsetzung

Die geeignete Maßnahme dafür ist die Vorsorgevollmacht, mit den Bestandteilen Generalvollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Damit deckt der Vollmachtgeber dann die Bereiche der Vollmacht betreffend sein Vermögen und persönlicher Belange ab, erteilt Anordnungen für den Betreuungsfall sowie für die Durchführung oder Unterlassung medizinischer Maßnahmen. Komplettiert wird alles durch die letztwilligen Verfügungen von Todes wegen.

Es gibt hierfür Vorlagen aus dem Internet; die persönliche und individuelle Beratung kann dadurch jedoch nicht ersetzt werden.

Nehmen Sie bei Bedarf gerne Kontakt mit mir auf.

 

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