Berufsrecht

Sorry für diese trockene Materie. Wir versprechen Ihnen, wenn es um Ihr Projekt geht, sind wir deutlich verständlicher – und verzichten ganz auf Juristendeutsch.

Also: Nicht schön zu lesen, aber dennoch nötig und wichtig. Nachfolgend finden Sie berufsrechtliche Regelungen, Pflichtangaben nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-INFOV) und Hinweise zum Verbraucherschlichtungsverfahren.

1. Zuständige Aufsichtsbehörde

Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München

2. Berufsrechtliche Regelungen

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen nachfolgend genannten berufsrechtlichen Regelungen:

  • Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • Fachanwaltsordnung
  • Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft

3. Quellen zum Berufsrecht

Die Fundstellen der berufsrechtlichen Regelungen und weitere Informationen sind abrufbar unter: www.brak.de

4. Weitere Pflichtangaben nach der DL-INFOV

Zuständige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei:
HDI-Gerling Firmen und Privat Vers. AG, Dürrenhofstr. 4-6, 90402 Nürnberg

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer München (§ 73 II Nr. 3, § 73 V BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§191 f BRAO) (https://www.brak.de/, schlichtungsstelle@brak.de).

5. Verbraucherschlichtungsverfahren, Informationspflicht gem. § 36 und § 37 VSBG:

Das VSBG regelt – als Alternative zu einem Gerichtsverfahren – eine neue Möglichkeit für Verbraucher zur Beilegung von Streitigkeiten mit Unternehmern vor einer unabhängigen Schlichtungsstelle. Um die Verbraucher von dieser Möglichkeit der Streitbeilegung in Kenntnis zu setzen, regelt das VSBG in den §§ 36 und 37 bestimmte Informationspflichten für den Unternehmer. Wir teilen hierzu folgendes mit:

Bei der Bundesrechtsanwaltskammer ist die Verbraucherschlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eingerichtet.

Wir sind grundsätzlich nicht bereit, ohne nähere Einzelfallprüfung an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Kommt es zu einer Meinungsverschiedenheit mit einem Verbraucher, so wird vielmehr der jeweilige Einzelfall auf seine Eignung für das Verfahren geprüft.

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