Externe Rechtsabteilung mit Rechtsanwalt Robert Tille
Das Spektrum der externen Rechtsabteilung ist breit. Unsere Tätigkeitsfelder sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Arbeitsrecht
Wann macht hier ein Erstkontakt mit uns Sinn? Die juristische Beratung beginnt häufig – wie das Beschäftigungsverhältnis selbst – mit dem Arbeitsvertrag. Auch im Anschluss gilt es oft, Fragen zu klären: zu Nachträgen, Abmahnungen, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Kündigung. Als langjähriger Partner eines Kanzleiverbundes, gebe ich meine Erfahrungen als Arbeitgeber gerne an Sie weiter.
Datenschutz
Stimmt, ein leidiges Thema. Aber eben auch ein wichtiges. Datenschutz gibt es schon seit Jahrzehnten. Aktuelle Entwicklungen, vor allem im Internet, haben allerdings zu Verschärfungen geführt, die viele Unternehmen zwingen, nun aktiver zu werden. Ich unterstütze Sie gerne dabei – in Kooperation mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, der die technische Umsetzung macht.
Gesellschaftsrecht
Erfahrungsgemäß haben Firmen gerade in diesem Bereich eine Vielfalt an Fragen. Zu Recht. Die Palette reicht von Erteilung der Prokura, über Geschäftsführerwechsel bis zu Satzungsänderungen oder auch dem weiten Feld der Mergers & Acquisitions (M&A, Firmenzusammenschlüsse). Weiterer Beratungsbedarf fällt nicht selten in den Bereichen Unternehmensgründung und -nachfolge an.
Gewerbliches Mietrecht
Sind Sie Vermieter oder Mieter einer Gewerbeimmobilie? Hier gilt analog dem Arbeitsrecht: Die Beratung beginnt häufig mit der Begründung eines Mietverhältnisses. Typische Fragen sind solche zum Mietvertrag, zu Nachträgen und Mietzeitverlängerungen oder später zur einvernehmlichen Beendigung oder Kündigung. Als langjähriger Partner eines Kanzleiverbundes, profitieren Sie von meinen langjährigen Erfahrungen als interner Vertreter der Vermieter- oder der Mieterseite.
Prozessvertretung
Umsichtige Vertragsgestaltung kann Streit vor Gericht vermeiden. Prinzipiell ist das der richtige Weg. Denn gerichtliche Auseinandersetzungen sind oft langwierig und das Ergebnis schwer vorhersehbar. Falls es aber doch einmal dazu kommt, setzen wir gerne Ihre Interessen streitig durch und vertreten Sie vor Gericht sehr konsequent.
Softwarerecht
Wer setzt nicht regelmäßig Software im Betrieb ein? Meist handelt es sich um Standard-Produkte und der Verwender akzeptiert die Standard-AGB des Herstellers. Bei größeren Projekten hat der Kunde aber Einfluss auf die Vertragsgestaltung. Auch streitige Themen im Verlauf eines Softwareprojekts bleiben nicht aus. Gerne übernehmen wir für Sie dabei die rechtliche Beratung bei Vertragsverhandlungen und Klageverfahren.
Vertragsrecht/AGB
Seit 20 Jahren unterstützen wir Mandanten bei der Vertragsgestaltung, -durchführung und -beendigung. Dank der Erfahrung auf diesem vielschichtigen Gebiet, verfügen wir über ein breites Rechtswissen. Damit gestalten wir Ihnen wasserdichte Verträge – oder prüfen gestellte Vertragsentwürfe im Detail. Auch beraten wir Sie gerne zu Vertragsänderungen, Nachträgen oder der einvernehmlichen Vertragsbeendigung bzw. -kündigung.
Selbstverständlich können Sie auch nur eines der Felder in Anspruch nehmen oder projektweise Aufträge erteilen.
Wohin soll es gehen?
Melden Sie sich einfach. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ist die externe Rechtsabteilung für mich interessant?
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung, stellen sich immer wieder juristische Fragen. Sie müssen rasch, zuverlässig und unbürokratisch beantwortet werden. Rechnet es sich da, jedes Mal einen Anwalt zu beauftragen? Aus Sorge um Aufwand und Kosten, wird meist darauf verzichtet.
Nicht selten wirkt sich die fehlende Rechtsberatung dann nachteilig aus: von Umsatzeinbußen, über Schadenersatzforderungen oder Abmahnungen bis zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Damit es nicht so weit kommt, gibt es die externe Rechtsabteilung. Sie bietet Ihnen eine ökonomisch wie juristisch maßgeschneiderte Lösung für Ihren geschäftlichen Alltag – einfach umgesetzt über eine monatliche Pauschale oder ein Zeitkontingent sowie bei Einzelprojekten optional mit Abrechnung auf Stundenbasis. Von dem kontinuierlichen Austausch profitieren beide Seiten nachhaltig. Denn das Wissen um Ihre individuelle Unternehmenssituation fließt konsequent in jede Bewertung ein. Oder wie wir sagen: Erst der Blick für das Ganze eröffnet die passende Perspektive für die Details.